Die Satzung der Sigurd
Thorwald Stiftung e.V.
§1 Name und
Sitz (1) Der Verein führt den
Namen Sigurd Thorwald Stiftung. Die Abkürzung lautet STS. §2 Zweck und Grundsätze der Stiftung Die Sigurd Thorwald
Stiftung ist eine gemeinnützige Institution zur Föderung des
kulturellen Austauschs, des sozialen Miteinanders und der
politischen Arbeit in Turanien. §3
Mitgliedschaft (1) Mitglied der Sigurd
Thorwald Stiftung kann jeder turanische Staatsbürger und jeder Bürger
eines auswärtigen Staates werden, der das achtzehnte Lebensjahr
vollendet hat und bereit ist, die Grundsätze
der Stiftung zu fördern. §4 Rechte und
Pflichten von Mitgliedern (1) Jedes Mitglied hat
das Recht, an der Willensbildung innerhalb der Stiftung,
insbesondere an Veranstaltungen und Abstimmungen im Rahmen dieser
Satzung, teilzunehmen. §5 Organe der
Stiftung und ihre Aufgaben (1) Organe der Stiftung
sind Vollversammlung und Vorstand. §6 Abstimmungen Alle Abstimmungen
innerhalb des Vereins werden nach den Grundsätzen der allgemeinen,
unmittelbaren, freien und gleichen Wahl durchgeführt. Auf
Antrag eines Mitglieds der Stiftung müssen sie geheim
durchgeführt werden. §7
Finanzierung Die Stiftung erhebt
keinen Mitgliedsbeitrag. Sie finanziert sich ausschließlich
durch freiwillige Spenden. §8
Satzungsänderung (1) Diese Satzung kann
nur von der Vollversammlung geändert werden. §9 Auflösung,
Verschmelzung Die Auflösung der
Stiftung oder ihre Verschmelzung mit anderen Organisationen
kann von der Vollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln
der gültigen Stimmen beschlossen werden. Ein entsprechender
Beschluss tritt erst mit seiner Bestätigung durch den Vorstand der
Stiftung in
Kraft. |